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Bestuhlungsplaner: Wie viele Plätze passen in Ihren Raum?
Raummaße eingeben, Bestuhlung wählen. Der Plan zeigt maßstäblich, wie gestellt wird und wie viele Personen Platz haben – gerechnet mit den Abständen der Versammlungsstättenverordnung Schleswig-Holstein.
Planer
126Plätze
Reihe · 15 × 10 m · 1,2 m² je Person
- 11 Reihen
- 2 Blöcke à 6 Plätze
- davon 2 Rollstuhlplätze
- Erfüllt: Sitzbreite 0,50 m, zwischen den Reihen 0,40 m frei§ 10 Abs. 3 VStättVO: mindestens 0,50 m breit, 0,40 m Durchgang
- Erfüllt: Höchstens 6 Plätze nebeneinander, jeweils zwischen zwei Gängen§ 10 Abs. 5: höchstens 20 zwischen zwei Gängen
- Erfüllt: Gänge 1,20 m breit, auch hinter der letzten Reihe§ 10 Abs. 4: Blöcke bis 30 Reihen, Gänge mindestens 1,20 m
- Erfüllt: 2 Rollstuhlplätze am Gang, je 0,90 × 1,30 m, mit Begleitplatz daneben§ 10 Abs. 7: mindestens einer von 100 Plätzen, mindestens zwei · Fläche nach DIN 18040-1
- Hinweis: Rechnerisch fasst dieser Raum 276 Personen. Damit gilt die Versammlungsstättenverordnung, wenn die Bauvorlagen der Location nichts anderes sagen. Dann zählt ihr genehmigter Bestuhlungs- und Rettungswegeplan, der am Eingang hängt – fragen Sie danach.§ 1 Abs. 1 und 2 (2 Personen je m² bei Reihen, ohne Bühne), § 32 VStättVO
Bestuhlungsarten kurz erklärt
Reihenbestuhlung
Stuhlreihen ohne Tische. Die meisten Plätze pro Fläche – gut für Vorträge, schlecht zum Mitschreiben.
Parlamentarische Bestuhlung
Tischreihen mit Blick nach vorn. Gut für Fachtagungen, bei denen mitgeschrieben wird.
Blockbestuhlung
Ein großer Tisch, alle sehen sich. Für Gremien, Vorstände und Arbeitsrunden.
U-Form
Tische als U, offen zur Leinwand. Für Workshops, in denen diskutiert und präsentiert wird.
Bankettbestuhlung
Runde Tische für Abendveranstaltungen und Galas – wenn gegessen und zugehört wird.
So rechnet der Planer
| Regel | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Sitzbreite in Reihen | mind. 0,50 m | § 10 Abs. 3 |
| Freier Durchgang zwischen Reihen | mind. 0,40 m | § 10 Abs. 3 |
| Gänge hinter und zwischen Blöcken | mind. 1,20 m | § 10 Abs. 4 |
| Reihen je Block | höchstens 30 | § 10 Abs. 4 |
| Plätze seitlich eines Ganges / zwischen zwei Gängen | 10 / 20 | § 10 Abs. 5 |
| Tisch zu Tisch | soll mind. 1,50 m | § 10 Abs. 6 |
| Weg vom Tischplatz zum Gang | höchstens 10 m | § 10 Abs. 6 |
| Rollstuhlplätze bei Reihen | einer je 100 Plätze, mind. 2 | § 10 Abs. 7 |
| Fläche je Rollstuhlplatz | 0,90 × 1,30 m | DIN 18040-1 |
| Rechnerische Personenzahl des Raums | 2 je m² bei Reihen, 1 je m² an Tischen | § 1 Abs. 2 |
| Ab wann die Verordnung gilt | Raum fasst rechnerisch mehr als 200 | § 1 Abs. 1 |
| Stuhltiefe | 0,50 m | Annahme |
| Breite je Platz an Tischen | 0,60 m (bequem 0,70 m) | Annahme |
| Tischtiefe | 0,60 m | Annahme |
| Freiraum vor der Bühne | 1,50 m | Annahme |
| Tischkante bis Wand | 1,50 m | Annahme |
Der Planer ersetzt keinen genehmigten Bestuhlungs- und Rettungswegeplan. Ausgänge, Notausgänge und Fluchtwege sind nicht eingezeichnet. Fasst ein Raum rechnerisch mehr als 200 Personen, gilt die Verordnung verbindlich; dann zählt der Plan, den die Location genehmigt bekommen hat (§ 32 VStättVO).
Quelle: Landesrecht Schleswig-Holstein: VStättVO (öffnet in neuem Fenster)
Häufige Fragen
Wie viele Personen passen in einen Raum mit Reihenbestuhlung?
Das hängt von Gängen und Bühne ab. Mit den Mindestabständen der Versammlungsstättenverordnung (0,50 m Sitzbreite, 0,40 m Durchgang, Gänge 1,20 m) passen in einen Raum von 15 × 10 m mit Bühne rund 126 Plätze. Der Planer rechnet das für Ihre Maße aus.
Was ist eine parlamentarische Bestuhlung?
Tische in Reihen, alle mit Blick nach vorn. Sie eignet sich für Fachtagungen, bei denen mitgeschrieben wird, braucht aber deutlich mehr Fläche als Stuhlreihen. Die Verordnung sieht zwischen den Tischen mindestens 1,50 m vor.
Ab wann gilt die Versammlungsstättenverordnung?
Für Räume, die rechnerisch mehr als 200 Personen fassen. Gerechnet wird mit zwei Personen je Quadratmeter bei Reihen und einer an Tischen – also nach der Fläche, nicht nach der Zahl der Stühle. Dann gilt der genehmigte Bestuhlungsplan der Location.
Wie viele Rollstuhlplätze brauche ich?
Bei Reihenbestuhlung mindestens einen von 100 Plätzen, mindestens aber zwei, jeweils mit einem Platz für die Begleitperson. Ein Rollstuhlplatz braucht 0,90 × 1,30 m.
Ersetzt der Planer den Bestuhlungsplan der Location?
Nein. Er zeigt, was mit den Mindestabständen möglich ist, und hilft bei der Auswahl des Raums. Ausgänge und Rettungswege zeichnet er nicht ein. Verbindlich ist der genehmigte Plan der Location.
Raum gefunden – und die Technik?
Wir sehen uns den Raum an, klären Bühne, Ton, Leinwand und Aufzeichnung und stimmen alles mit der Haustechnik ab. Ein Ansprechpartner, ein Angebot.