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Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach §34a Oktober 2026

Montag, 05. Oktober 2026, 08:00 Uhr – Freitag, 09. Oktober 2026, 16:00 UhrOrt wird ergänzt

Gesetzlich geforderte Unterrichtung für Betriebsinhaber im Bewachungsgewerbe. Kein Weiterbildungs-Event, sondern regulatorische Pflichtveranstaltung.

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Seminar
TerminMontag, 05. Oktober 2026, 08:00 Uhr – Freitag, 09. Oktober 2026, 16:00 Uhr
OrtOrt wird ergänzt
FormatSeminar
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Über die Veranstaltung

Teilnehmende erwartet bei diesem Termin eine strukturierte Pflichtunterweisung nach §34a GewO, die sich gezielt an Unternehmer und Leiter von Bewachungsunternehmen richtet. Am 05.10.2026 vermittelt die IHK zu Rostock die rechtlich vorgeschriebenen Inhalte, die für die Führungsebene im Sicherheitsgewerbe bindend sind. Das Format der Unterweisung ist darauf ausgelegt, die leitenden Personen mit den aktuellen Pflichten und Befugnissen vertraut zu machen, die bei der Führung eines Sicherheitsunternehmens beachtet werden müssen. Im Fokus stehen die Gewährleistung der Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und die korrekte Abgrenzung der Befugnisse gegenüber der Allgemeinheit. Da Unternehmer und Leiter die rechtliche Verantwortung für das Handeln ihrer Mitarbeiter tragen, ist die Kenntnis dieser Vorschriften für den Betriebserhalt essenziell. Der genaue Veranstaltungsort wird noch bekanntgegeben. Die Unterweisung am 05.10.2026 dient dazu, die Führungskräfte in die Lage zu versetzen, Compliance-Risiken im eigenen Betrieb frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zur Sicherung der gesetzlichen Anforderungen umzusetzen. Die IHK zu Rostock stellt dabei die neutrale Vermittlung der rechtlichen Grundlagen sicher.

Themen & Details

recht-complianceSicherheitsgewerbeUnterweisungRecht

Veranstalter

IHK zu Rostock

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