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Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach §34a November 2026

Montag, 02. November 2026, 08:00 Uhr – Freitag, 06. November 2026, 16:00 UhrOrt wird ergänzt

Gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung nach §34a GewO für Sicherheitsmitarbeiter. Wiederholung alle fünf Jahre erforderlich.

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Seminar
TerminMontag, 02. November 2026, 08:00 Uhr – Freitag, 06. November 2026, 16:00 Uhr
OrtOrt wird ergänzt
FormatSeminar
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Über die Veranstaltung

Die Sicherheitsbranche unterliegt ständigen rechtlichen Veränderungen, die eine regelmäßige Auffrischung des Fachwissens zwingend erforderlich machen. Mit der Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach §34a am 02.11.2026 bietet die IHK zu Rostock die Gelegenheit, die branchenspezifische Sachkunde zu wiederholen und auf den neuesten Stand zu bringen. Diese Pflichtunterweisung richtet sich an Bewachungspersonal, das seine gesetzlichen Kenntnisse aktualisieren muss, um den Vorgaben der Gewerbeordnung weiterhin zu entsprechen. Im Arbeitsalltag von Sicherheitskräften treten häufig Situationen auf, in denen schnelles und rechtssicheres Handeln gefordert ist. Die Unterweisung greift daher Themen wie die zulässigen Maßnahmen bei Hausverweisen, die Behandlung von Fundgegenständen und die Grenzen der Notwehr auf. Durch die Wiederholung dieser Inhalte wird das Personal darin geschult, in kritischen Momenten juristisch fundierte Entscheidungen zu treffen und das Unternehmen vor Haftungsrisiken zu schützen. Der genaue Veranstaltungsort wird noch bekanntgegeben. Die Teilnahme an der Unterweisung am 02.11.2026 dokumentiert die fortlaufende Fortbildung des Personals und ist ein wichtiger Baustein im Compliance-System jedes Bewachungsunternehmens. Die IHK zu Rostock übernimmt die fachgerechte Durchführung.

Themen & Details

recht-complianceBewachungsgewerbeSachkundePflichtschulung

Veranstalter

IHK zu Rostock

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