Wissen Unternehmen in Südwestfalen bereits, ob ihre Lieferketten von der neuen EU-Entwaldungsverordnung betroffen sind? Diese Frage steht im Mittelpunkt eines webinareigenen Formats, das die Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland am 26. August 2026 durchführt. Das morgendliche Online-Angebot richtet sich an Betriebe, die Holzprodukte verarbeiten, landwirtschaftliche Erzeugnisse importieren oder in ihren Wertschöpfungsketten mit Rohstoffen arbeiten, deren Herkunft künftig lückenlos nachgewiesen werden muss. Die Verordnung verpflichtet Unternehmen dazu, sicherzustellen, dass die von ihnen genutzten Materialien nicht zur Entwaldung beigetragen haben. Im Webinar erläutern die Verantwortlichen, welche Dokumentationspflichten auf mittelständische Betriebe zukommen und wie sich Sorgfaltspflichten in der Praxis organisieren lassen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Frage, wie bestehende Prozesse der Lieferantenbewertung um die neuen Kriterien erweitert werden können, ohne dass administrativer Aufwand unkontrollierbar wächst. Für die Region Südwestfalen, in der produzierendes Gewerbe und verarbeitende Betriebe eine tragende Rolle spielen, ist die frühzeitige Auseinandersetzung mit diesen Vorgaben relevant, um spätere Lieferengpässe oder Sanktionen zu vermeiden. Das digitale Format ermöglicht die Teilnahme ohne Reiseaufwand direkt vom Arbeitsplatz.