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Seminartourismus-gastronomie

Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz

Donnerstag, 05. November 2026, 10:00–15:00 UhrSchwerin

Gesetzlich vorgeschriebene Unterweisung für Lebensmittelunternehmer. Präsenzveranstaltung in Schwerin.

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Seminar
TerminDonnerstag, 05. November 2026, 10:00–15:00 Uhr
OrtSchwerin
FormatSeminar
PreisAuf Anfrage

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pro Person

Über die Veranstaltung

Den gesetzlichen Vorgaben des Gaststättengesetzes nachkommen und die erforderliche Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 erfolgreich abschließen – das ist das zentrale Ziel des Seminars, das am 5. November 2026 in Schwerin stattfindet. Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin bietet diese Pflichtunterweisung für Betreiber von Gastronomiebetrieben und Beherbergungsstätten an. Wer ein Gaststättengewerbe ausüben oder eine Beherbergungsstätte betreiben möchte, ist verpflichtet, sich über die hygienerechtlichen und lebensmittelrechtlichen Bestimmungen informieren zu lassen. Das Seminar vermittelt die Inhalte, die für den sicheren und gesetzeskonformen Betrieb einer Gaststätte erforderlich sind. Dazu gehören die Kenntnis der Hygienevorschriften, der Umgang mit Lebensmitteln sowie die Pflichten, die sich aus dem Arbeitsschutz ergeben. Die Teilnehmenden erhalten eine Bestätigung über die erfolgte Unterrichtung, die bei der Anmeldung des Gewerbes vorgelegt werden kann. In Mecklenburg-Vorpommern ist dieser Nachweis eine Voraussetzung für die Aufnahme des Betriebs. Der genaue Veranstaltungsort in Schwerin wird noch bekanntgegeben. Das Seminar eignet sich für Personen, die einen Gastronomiebetrieb eröffnen möchten oder ihre Kenntnisse auffrischen müssen, um den aktuellen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Anreise & Ort

Veranstaltungsort

Schwerin

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Themen & Details

tourismus-gastronomieGaststättengesetzHygieneunterweisungGastronomie

Veranstalter

Industrie- und Handelskammer zu Schwerin

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