Münster ist am 3. November 2026 Austragungsort einer Pflichtunterweisung, die sich an Mitarbeitende im Gastgewerbe richtet und die Themen Hygiene sowie Sicherheitsstandards in den Mittelpunkt stellt. Die IHK Nord Westfalen führt diese gesetzlich erforderliche Unterweisung durch, die Beschäftigten in der Gastronomie und Hotellerie die Einhaltung geltender Vorschriften im Arbeitsalltag sichert. Wer in Küchen, Servicebereichen oder beim Umgang mit Lebensmitteln arbeitet, muss regelmäßig nachweisen, dass die aktuellen Hygienevorschriften bekannt und verstanden sind. Die Fortbildung behandelt unter anderem die korrekte Lagerung und Verarbeitung von Lebensmitteln, die Vermeidung von Kreuzkontamination sowie die Dokumentationspflichten nach HACCP-Grundsätzen. Auch Aspekte der Arbeitssicherheit und des vorbeugenden Gesundheitsschutzes werden angesprochen, damit Betriebe ihre Sorgfaltspflicht gegenüber Gästen und Mitarbeitenden erfüllen. Für Betriebe in Nordrhein-Westfalen ist die regelmäßige Teilnahme ihrer Belegschaft an dieser Unterweisung ein zentraler Baustein, um behördliche Anforderungen zu erfüllen und das Vertrauen der Gäste in die Qualität der bewirteten Produkte zu stärken. Die IHK Nord Westfalen stellt mit dieser Veranstaltung das entsprechende Format bereit.