Beschäftigte im Gastgewerbe, die ihre gesetzlich vorgeschriebene Pflichtunterweisung absolvieren müssen, erhalten am 29. September 2026 in Münster die Gelegenheit dazu. Die IHK Nord Westfalen veranstaltet diese Unterrichtung, die auf den Anforderungen der Gewerbeordnung für Arbeitnehmer in diesem Wirtschaftszweig basiert. Der genaue Veranstaltungsort in Münster wird noch bekanntgegeben. Die Teilnahme an dieser Unterweisung ist für Personen verpflichtend, die in Betrieben des Gastgewerbes beschäftigt sind und deren Tätigkeit entsprechende Kenntnisse der lebensmittelrechtlichen und hygienerechtlichen Vorschriften voraussetzt. Im Verlauf der Veranstaltung werden die zentralen Pflichten behandelt, die im Umgang mit Lebensmitteln und Getränken zu beachten sind. Dazu gehören die Grundsätze der Lebensmittelhygiene, die korrekte Lagerung und Haltung von Waren sowie der Schutz vor Kontamination. Zudem werden die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert, die bei Verstößen gegen Hygienevorschriften greifen, und die Verantwortung des Einzelnen im betrieblichen Alltag verdeutlicht. Die IHK Nord Westfalen gestaltet die Unterweisung als neutrale Wissensvermittlung ohne überbetriebliche Interessen. Teilnehmende erhalten nach Abschluss eine Bestätigung, die gegenüber Arbeitgeber und Behörden als Nachweis der erfolgten Unterrichtung dient.