Unterrichtung im Gastgewerbe (Münster)
Pflichtfortbildung für Gastgewerbe-Mitarbeiter nach § 43 Infektionsschutzgesetz mit festem Termin.
Über die Veranstaltung
Die IHK Nord Westfalen bietet am 21. Juli 2026 in Münster eine Pflichtfortbildung für Beschäftigte im Gastgewerbe an. Grundlage dieser Veranstaltung ist § 43 des Infektionsschutzgesetzes, der regelmäßige Belehrungen für Personen vorschreibt, die beruflich mit Lebensmitteln umgehen. Für Betriebe der Hospitality-Branche in Nordrhein-Westfalen bedeutet dies, dass ihr Service- und Küchenpersonal diese gesetzliche Vorgabe erfüllen muss, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Die Fortbildung vermittelt den Teilnehmenden das erforderliche Wissen über hygienische Standards bei der Verarbeitung, Lagerung und Ausgabe von Speisen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Vermeidung von Kreuzkontaminationen in der Küche sowie der richtigen Temperaturführung bei der Lagerung kritischer Lebensmittel wie Fleisch, Fisch und Milchprodukten. Diese praktischen Inhalte helfen Mitarbeitenden, Risiken im Arbeitsalltag frühzeitig zu erkennen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Die Veranstaltung in Münster bietet somit die Möglichkeit, die gesetzlichen Anforderungen zentral und termingerecht zu erfüllen. Der genaue Veranstaltungsort wird noch bekanntgegeben. Betriebe sollten frühzeitig planen, welche ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Termin wahrnehmen, um den regulären Betriebsablauf nicht zu beeinträchtigen.
Anreise & Ort
Veranstaltungsort
Münster
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Anmeldung
pro Person
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Quelle: ihk.de
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