Unterrichtung im Gastgewerbe (Münster)
Pflichtfortbildung für Gastgewerbe-Mitarbeiter nach § 43 Infektionsschutzgesetz mit festem Termin.
Über die Veranstaltung
Eine strukturierte Fortbildung nach den strengen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes erwartet die Teilnehmenden am 21. Juli 2026 in Münster. Die IHK Nord Westfalen führt an diesem Termin eine Pflichtfortbildung für Mitarbeiter im Gastgewerbe durch, die gesetzlich vorgeschriebene Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz benötigt. Das Format der Veranstaltung ist so konzipiert, dass es den Beschäftigten aus der Tourismus-, Hospitality- und Gastronomiebranche die notwendigen rechtlichen und praktischen Kenntnisse im Umgang mit Lebensmitteln vermittelt. Im Zentrum der Schulung stehen die Prävention von Infektionskrankheiten, die korrekte Handhygiene und das sachgerechte Hantieren mit potenziell gefährdeten Nahrungsmitteln im Arbeitsalltag. Für Betriebe in der Gastronomie ist die regelmäßige Teilnahme an dieser Unterweisung ein unverzichtbarer Bestandteil der Betriebsleitung, um Bußgelder zu vermeiden und die Gesundheit der Gäste zu schützen. Der festgelegte Termin ermöglicht es den Unternehmen, ihre Personalplanung frühzeitig auf diese gesetzliche Anforderung abzustimmen. Der genaue Veranstaltungsort in Münster wird noch bekanntgegeben.
Anreise & Ort
Veranstaltungsort
Münster
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Quelle: ihk.de
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