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Seminartourismus-gastronomie

Unterrichtung im Gastgewerbe (Gelsenkirchen)

Dienstag, 06. Oktober 2026, 12:30–17:00 UhrGelsenkirchen

Gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung für das Gastgewerbe nach § 30 GewO.

Seminar
TerminDienstag, 06. Oktober 2026, 12:30–17:00 Uhr
OrtGelsenkirchen
FormatSeminar
Preisab 40 €

Anmeldung

Über die Veranstaltung

Für Gastronomie-Unternehmer und ihre Mitarbeiter in Gelsenkirchen steht am 6. Oktober 2026 eine Pflichtunterweisung im Gastgewerbe auf dem Programm, die die IHK Nord Westfalen als Fortbildung anbietet. Die Veranstaltung in Nordrhein-Westfalen dient dazu, die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung nachvollziehbar zu dokumentieren und den Teilnehmern das nötige Wissen für einen rechtssicheren Betriebsalltag zu vermitteln. Wer ein Gastgewerbe führt oder dort beschäftigt ist, muss regelmäßig an einer solchen Unterrichtung teilnehmen und dies nachweisen können. Ohne gültigen Nachweis können bei Kontrollen durch die zuständigen Behörden Beanstandungen die Folge sein, die im schlimmsten Fall den laufenden Betrieb beeinträchtigen. Die Fortbildung in Gelsenkirchen deckt die relevanten Rechtsgebiete ab und geht auf konkrete Pflichten ein, die sich aus dem Arbeitsalltag in der Gastronomie ergeben – etwa im Hinblick auf Hygienevorschriften, Arbeitsschutz und den Jugendschutz. Der genaue Veranstaltungsort wird noch bekanntgegeben. Inhaber kleinerer Betriebe profitieren davon, dass sie die Unterweisung für ihr gesamtes Team an einem Tag organisieren können. Auch für neu eingestellte Mitarbeiter, die erstmals belehrt werden müssen, ist die Teilnahme geeignet.

Anreise & Ort

Veranstaltungsort

Gelsenkirchen

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Themen & Details

tourismus-gastronomieGastgewerbeGewerberechtPflichtschulung

Veranstalter

IHK Nord Westfalen

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