Unterrichtung im Gastgewerbe (Gelsenkirchen)
Gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung fuer Inhaber und Leiter von Gaststaetten. Hygienerechtliche Anforderungen.
Über die Veranstaltung
Eine Pflichtunterrichtung für Betriebe des Gastgewerbes erwartet die Teilnehmenden am 15.07.2026 in Gelsenkirchen, wobei die IHK Nord Westfalen als Veranstalterin auftritt. Das Format richtet sich an Inhaber und Verantwortliche von Gastronomiebetrieben, die gesetzlich verpflichtete Informationen zu Hygiene- und Rechtsvorschriften im Lebensmittelbereich erhalten müssen. Der Termin behandelt die rechtlichen Grundlagen, die für das Arbeiten mit Lebensmitteln gelten, und stellt die betrieblichen Pflichten in den Mittelpunkt. Themen wie die Einhaltung der HACCP-Grundsätze, die sachgerechte Lagerung leicht verderblicher Waren sowie die Dokumentation von Hygienemaßnahmen gehören zum Spektrum der Inhalte, die für den Arbeitsalltag in der Gastronomie relevant sind. Die Veranstaltung in Gelsenkirchen bietet Betrieben aus Nordrhein-Westfalen die Gelegenheit, ihrer gesetzlichen Unterrichtungspflicht nachzukommen und gleichzeitig offene Fragen zum Lebensmittelrecht zu klären. Da Verstöße gegen Hygienevorschriften nicht nur gesundheitliche Risiken für Gäste bergen, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Folgen für den Betrieb haben können, ist die Kenntnis der aktuellen Vorgaben eine Grundvoraussetzung für das Führen eines Gastgewerbes. Die Fortbildung am 15. Juli 2026 vermittelt die notwendigen Informationen in kompakter Form und unterstützt Betriebe dabei, ihre Prozesse an die rechtlichen Anforderungen anzupassen.
Anreise & Ort
Veranstaltungsort
Gelsenkirchen
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Quelle: ihk.de
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