Beschäftigte im Gastgewerbe, die ihre gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung absolvieren müssen, erhalten am 09.12.2026 in Gelsenkirchen die entsprechende Qualifikation. Die IHK Nord Westfalen führt diese Unterrichtungsveranstaltung für Mitarbeiter aus der Gastronomie und dem Gaststättengewerbe durch. Die Schulung vermittelt die rechtlichen Grundlagen, die für die Ausübung von Tätigkeiten im Gastgewerbe relevant sind, und dient als Nachweis der geforderten Unterweisung. Themenbereiche umfassen unter anderem die gewerberechtlichen Pflichten, den Umgang mit Lebensmitteln im Sinne der Hygienevorschriften sowie die Einhaltung von Bestimmungen beim Ausschank und der Gästebehandlung. Für Arbeitnehmer in Restaurants, Bars und ähnlichen Betrieben ist diese Unterrichtung in vielen Fällen verpflichtend. Gelsenkirchen als Veranstaltungsort in Nordrhein-Westfalen ermöglicht Teilnehmenden aus der Umgebung eine Weiterbildung ohne weite Anreise. Der genaue Veranstaltungsort wird noch bekanntgegeben. Arbeitgeber im Gastgewerbe profitieren davon, dass ihre Mitarbeiter die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und dies gegenüber Behörden nachweisen können. Die IHK als Veranstalterin sorgt für eine ordnungsgemäße Durchführung.