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Seminarrecht-compliance

Unterrichtung im Bewachungsgewerbe (Münster)

Montag, 02. November 2026 – Freitag, 06. November 2026Münster

Pflichtfortbildung für Bewachungsgewerbe nach §34a GewO. Rechtlich vorgeschriebene Unterweisung durch die IHK.

ab 276 €Zur Anmeldung
Seminar
TerminMontag, 02. November 2026 – Freitag, 06. November 2026
OrtMünster
FormatSeminar
Preisab 276 €

Anmeldung

Über die Veranstaltung

Wer im Bewachungsgewerbe tätig ist, muss eine gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung nachweisen, um die gewerberechtlichen Voraussetzungen der Sachkunde gemäß §34a GewO zu erfüllen. Diese Pflichtfortbildung vermittelt genau die rechtlichen und praktischen Inhalte, die die IHK Nord Westfalen als zuständige Stelle für die Unterweisung fordert. Am 2. November 2026 findet die Fortbildung in Münster statt und richtet sich an Beschäftigte, die im Sicherheitsgewerbe arbeiten und den Nachweis für ihre berufliche Qualifikation benötigen oder auffrischen wollen. Die Inhalte umfassen die rechtlichen Grundlagen des Bewachungsgewerbes, die Pflichten und Befugnisse von Wachpersonal sowie die Einhaltung von Datenschutz- und Sicherheitsvorgaben im Arbeitsalltag. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Teilnahme eine Bestätigung, die gegenüber Behörden und Auftraggebern als Nachweis der durchgeführten Unterrichtung dient. Für Unternehmen im Raum Nordrhein-Westfalen ist die Teilnahme ihrer Mitarbeitenden an dieser gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahme ein notwendiger Bestandteil der Compliance. Münster als Veranstaltungsort bietet eine zentrale Erreichbarkeit für Beschäftigte aus der Region.

Anreise & Ort

Veranstaltungsort

Münster

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Themen & Details

recht-complianceSicherheitsgewerbeBewachungSachkunde

Veranstalter

IHK Nord Westfalen

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