KI-Tool Expert (IHK)
VeranstalterIHK Rhein-Neckar
Online-Seminar zur kompetenten Nutzung von KI-Werkzeugen im beruflichen Kontext. Zielgruppe sind Mitarbeitende und Entscheider aus Unternehmen.
Pflichtfortbildung für Bewachungspersonal nach §34a GewO, durchgeführt von der IHK Nord Westfalen.
pro Person
Welche rechtlichen Pflichten müssen Beschäftigte im Bewachungsgewerbe kennen, um ihrer Tätigkeit ordnungsgemäß nachzukommen? Diese Frage steht im Mittelpunkt einer Fortbildung am 21. September 2026 in Münster, die von der IHK Nord Westfalen durchgeführt wird. Die Veranstaltung richtet sich an Personen, die im Bewachungsgewerbe tätig sind oder eine entsprechende Tätigkeit aufnehmen möchten und die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung nach § 34a GewO nachweisen müssen. Der genaue Veranstaltungsort in Münster wird noch bekanntgegeben. Die Inhalte umfassen die wesentlichen rechtlichen Grundlagen, die für das Arbeiten im Sicherheitsgewerbe maßgeblich sind. Behandelt werden unter anderem die Befugnisse und Grenzen des Bewachungspersonals im Umgang mit Personen, die Vorschriften zur Datenverarbeitung sowie die Pflichten bei der Eigensicherung und beim Zutritt zu geschützten Bereichen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der praktischen Anwendung dieser Vorgaben in typischen Einsatzszenarien wie Objektschutz oder Personenkontrolle. Die IHK Nord Westfalen bietet die Fortbildung als neutrale Informationsveranstaltung an, die ausschließlich auf die gesetzlichen Anforderungen abstellt. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden die Bescheinigung, die für die gewerberechtliche Registrierung erforderlich ist.
Anreise & Ort
Veranstaltungsort
Münster
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Route planenQuelle: ihk.de
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