Die IHK Nord Westfalen führt am 07.12.2026 in Münster eine Pflichtunterrichtung für das Bewachungsgewerbe durch. Als zuständige Industrie- und Handelskammer bietet die Institution damit die gesetzlich vorgeschriebene Schulung an, die für Beschäftigte im Sicherheitsgewerbe verbindlich ist. Die Veranstaltung richtet sich an Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Bewachungsaufgaben übernehmen und den geforderten Nachweis der Unterrichtung erbringen müssen. Die Inhalte orientieren sich an den Vorgaben der Gewerbeordnung und umfassen Themen wie die rechtlichen Befugnisse von Sicherheitskräften, die korrekte Durchführung von Kontrollmaßnahmen sowie den Umgang mit besonderen Vorkommnissen im Rahmen von Objekt- und Personenschutz. Münster als Ort der Veranstaltung in Nordrhein-Westfalen ermöglicht Teilnehmenden aus der Region eine Weiterbildung in erreichbarer Nähe. Der genaue Veranstaltungsort wird noch bekanntgegeben. Mit der Teilnahme erhalten Beschäftigte im Bewachungsgewerbe eine Bestätigung, die gegenüber Arbeitgebern und Behörden als Nachweis der gesetzlich geforderten Unterweisung dient. Die IHK als Veranstalterin gewährleistet die Einhaltung der inhaltlichen Vorgaben.