Ein strukturierter Pflichtunterricht, der die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Sicherheitsgewerbe zum Gegenstand hat, erwartet die Teilnehmenden am 14.09.2026 in Bocholt. Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe wird durch die IHK Nord Westfalen durchgeführt und richtet sich an Bewachungsunternehmen, die ihre gesetzlichen Pflichten nach §34a GewO erfüllen müssen. Konkret behandelt die Veranstaltung die Vorschriften, die für die gewerbliche Bewachung gelten, und vermittelt den Beschäftigten das Wissen, das sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe benötigen. Wer in Bocholt oder der Region Nordrhein-Westfalen in einem Bewachungsunternehmen beschäftigt ist oder ein solches führt, muss sicherstellen, dass die vorgeschriebene Unterrichtung nachweisbar durchgeführt wurde. Im Mittelpunkt stehen unter anderem die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit als Wachpersonal, die Abgrenzung von Befugnissen gegenüber anderen Sicherheitskräften und die Pflichten im Umgang mit Personen, die im Rahmen von Sicherungsaufgaben kontrolliert oder beobachtet werden. Auch Aspekte der Dokumentation und der Nachweisführung für die IHK werden thematisiert. Der genaue Veranstaltungsort in Bocholt wird noch bekanntgegeben. Als Fortbildung im Bereich Recht und Compliance unterstützt die Unterrichtung Unternehmen im Sicherheitsgewerbe bei der Einhaltung ihrer gesetzlichen Pflichten.