Für Beschäftigte im Bewachungsgewerbe, die ihre gesetzlich vorgeschriebene Sachkunde nach §34a GewO erwerben oder auffrischen müssen, bietet die IHK Nord Westfalen am 23. November 2026 in Bocholt die entsprechende Pflichtfortbildung an. Die Unterrichtung vermittelt die rechtlichen Grundlagen, die für die Ausübung der Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe zwingend erforderlich sind. Dazu gehören die Kenntnis der einschlägigen Gesetze und Verordnungen, die Befugnisse und Pflichten von Wachpersonal im Einsatz sowie der Umgang mit besonderen Situationen wie Hausrechten, Festnahmerechten und Datenschutzvorgaben. Die Fortbildung richtet sich an Personen, die im Bewachungsgewerbe neu tätig werden oder deren Sachkundenachweis erneuerungspflichtig ist. Unternehmen, die Sicherheitsdienstleistungen anbieten, benötigen diese Unterweisung, um die gewerberechtlichen Voraussetzungen für ihre Mitarbeitenden zu erfüllen. Bocholt als Veranstaltungsort in Nordrhein-Westfalen ermöglicht eine gute Erreichbarkeit für Beschäftigte aus der Region. Die IHK Nord Westfalen führt die Unterweisung in ihrem Zuständigkeitsbereich durch und stellt nach Abschluss eine Bestätigung aus, die als Nachweis gegenüber Behörden dienen kann.