Wann müssen Aufsteller von Spielgeräten ihre gesetzliche Schulung absolvieren, und welche Pflichten ergeben sich aus der Gewerbeordnung? Am 08.12.2026 veranstaltet die IHK Nord Westfalen in Münster die vorgeschriebene Unterrichtung für Gewerbetreibende, die Spielgeräte aufstellen und betreiben. Die Pflichtschulung nach §33c GewO richtet sich an Personen, die im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit mit Aufstellung und Betrieb von Spielgeräten betraut sind und den gesetzlich geforderten Nachweis erbringen müssen. Die Inhalte umfassen die rechtlichen Grundlagen der Gewerbeordnung, die für den Betrieb von Spielgeräten relevant sind, sowie die Pflichten der Gewerbetreibenden hinsichtlich Aufsicht, Zugangsbeschränkungen und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Münster als Veranstaltungsort in Nordrhein-Westfalen bietet sich für Gewerbetreibende aus der Region an. Der genaue Veranstaltungsort wird noch bekanntgegeben. Die Teilnahme dokumentiert die Einhaltung der gewerberechtlichen Pflichten und dient als Nachweis gegenüber den Aufsichtsbehörden. Gewerbetreibende, die die Schulung noch nicht absolviert haben, erhalten hier die erforderliche Qualifikation.