Inklusionsbeauftragter - Ein Versäumnis mit teuren Folgen. Eine Maßnahme mit maximaler Wirkung
Fachliche Aufklärung über rechtliche Anforderungen und betriebliche Umsetzung der Inklusionsbeauftragtenrolle.
Über die Veranstaltung
Die gesetzliche Pflicht zur Bestellung einer Inklusionsbeauftragten Person ist für Unternehmen nicht optional, und genau diese Verpflichtung steht im Mittelpunkt einer Informationsveranstaltung, die am 4. November 2026 stattfindet. Unternehmen, die diese Vorgabe vernachlässigen, riskieren nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern verschenken auch das Potenzial einer Maßnahme, die bei richtiger Umsetzung erhebliche positive Effekte auf die Unternehmenskultur entfalten kann. Die Tagung richtet sich an Arbeitgeber und Personalverantwortliche, die Klarheit über ihre gesetzlichen Verpflichtungen gewinnen möchten und dabei verstehen wollen, wie die Rolle der Inklusionsbeauftragten praktisch im Betrieb verankert werden kann. Ein zentraler Nutzen für die Teilnehmenden liegt darin, dass sie nach der Veranstaltung nicht nur wissen, welche Anforderungen sie erfüllen müssen, sondern auch erkennen, wie eine gut positionierte Inklusionsbeauftragte Person zur Integration von Menschen mit Behinderung beiträgt und damit das Arbeitsumfeld nachhaltig verbessert. Die IHK Saarland veranstaltet diese Tagung und sorgt für einen Rahmen, in dem rechtliche Grundlagen und praktische Umsetzungsideen zusammengeführt werden. Der genaue Veranstaltungsort wird noch bekanntgegeben. In der Kategorie HR, Bildung und Arbeitswelt ist das Thema von bleibender Relevanz.
Themen & Details
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Quelle: saarland.ihk.de
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