Wenn EU-Bürgerinnen und Bürger in Deutschland Anträge stellen, ob auf Sozialleistungen oder auf eine Aufenthaltsbescheinigung, geraten Behördenmitarbeiter schnell an Stellen, an denen das europäische Freizügigkeitsrecht komplexe Auslegungsfragen aufwirft. Die Abgrenzung zwischen legitimer Aufenthaltsnahme und missbräuchlicher Inanspruchnahme von Leistungen erfordert ein genaues Verständnis der aktuellen Rechtslage. Am 10. September 2026 widmet sich eine Veranstaltung in Berlin diesen praxisrelevanten Fragestellungen des Freizügigkeitsrechts der Europäischen Union. Das Kommunale Bildungswerk bietet Mitarbeitenden aus Ausländerbehörden, Sozialämtern und weiteren involvierten Fachbereichen die Gelegenheit, sich mit den rechtlichen Grundlagen und aktuellen Entwicklungen auseinanderzusetzen. Im Mittelpunkt steht, wie die Vorgaben der EU korrekt in nationales Verwaltungshandeln umgesetzt werden. Themen wie der Zugang zum Arbeitsmarkt, die Anforderungen an den Krankenversicherungsschutz und die Bedingungen für einen dauerhaften Aufenthaltsstatus betreffen den Arbeitsalltag der Zielgruppe unmittelbar. Die Veranstaltung in Berlin dient dazu, Sicherheit in der Anwendung der Vorschriften zu gewinnen. Ein fundiertes Wissen über das Freizügigkeitsrecht ist unerlässlich, um rechtlich fehlerfreie Entscheidungen zu treffen und gleichzeitig die Rechte der Unionsbürger korrekt zu wahren.