Das (erweiterte) Sicherheitsdatenblatt und Pflichten für nachgeschaltete Anwender
Seminar zu Pflichten bei Sicherheitsdatenblättern für nachgeschaltete Anwender in der Chemiebranche.
Über die Veranstaltung
Was müssen nachgeschaltete Anwender tun, wenn sie ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt erhalten und welche rechtlichen Pflichten ergeben sich daraus für den betrieblichen Alltag? Unternehmen, die chemische Stoffe weiterverarbeiten oder formulieren, stehen in der Lieferkette in der Verantwortung, übermittelte Informationen korrekt zu bewerten und geeignete Maßnahmen zum Arbeitsschutz abzuleiten. Das Seminar am 13. April 2027 in Essen befasst sich eingehend mit den rechtlichen Verpflichtungen, die sich aus dem Chemikaliengesetz und der REACH-Verordnung für nachgeschaltete Anwender ergeben. Die Teilnehmenden lernen, wie sie Exposure-Szenarien aus erweiterten Sicherheitsdatenblättern in betriebliche Gefährdungsbeurteilungen überführen und welche Fristen bei der Umsetzung zu beachten sind. Ein besonderer Fokus gilt der praktischen Umsetzung im Unternehmen: Wie werden abgeleitete Risikomanagementmaßnahmen in die betrieblichen Abläufe integriert, und wie dokumentiert man die Weitergabe relevanter Sicherheitsinformationen an nachfolgende Akteure in der Lieferkette? Die Veranstaltung in Nordrhein-Westfalen vermittelt fundiertes Compliance-Wissen für Verantwortliche aus der Chemieindustrie. Der genaue Veranstaltungsort in Essen wird noch bekanntgegeben. Das Haus der Technik e.V. führt dieses Seminar als neutraler Weiterbildungsanbieter durch.
Anreise & Ort
Essen
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Quelle: hdt.de
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