Betriebsverfassungsrecht für Betriebsräte Teil 2 - Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen
Fortbildung zu personeller Mitbestimmung nach Betriebsverfassungsrecht für Betriebsräte. Rechtsschulung für Arbeitnehmervertreter.
Über die Veranstaltung
Ein Betriebsrat wird im Arbeitsalltag regelmäßig mit personellen Maßnahmen konfrontiert, bei denen die korrekte Ausübung des Mitbestimmungsrechts über die Rechtmäßigkeit des gesamten Vorgangs entscheidet, doch häufig bleiben die gesetzlichen Spielräume ungenutzt. Genau hier setzt die Fortbildung zum Betriebsverfassungsrecht Teil 2 an, die am 15. April 2027 in Essen stattfindet und sich als Rechtsschulung an Arbeitnehmervertreter in Nordrhein-Westfalen richtet. Das Seminar behandelt die Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen und vermittelt, in welchen Situationen der Betriebsrat zwingend zu beteiligen ist und wie Beteiligungsrechte formal korrekt geltend gemacht werden. Ein zentraler Nutzen für die Teilnehmenden liegt in der praxisnahen Erarbeitung typischer Fallkonstellationen: Anhand von Beispielen aus dem Unternehmensalltag wird aufgezeigt, wo die Grenzen der Mitbestimmung verlaufen und welche Fehler Betriebsräte bei Einstellungen, Versetzungen oder Eingruppierungen vermeiden müssen. Das Haus der Technik e. V. veranstaltet diese Schulung. Der genaue Veranstaltungsort in Essen wird noch bekanntgegeben. Arbeitnehmervertreter erhalten hier das rechtliche Handwerkszeug, um ihre Aufgaben im Betriebsverfassungsgesetz fundiert und selbstbewusst auszufüllen und die Interessen der Belegschaft wirksam zu vertreten.
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Essen
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Quelle: hdt.de
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