Betriebsverfassungsrecht für Betriebsräte Teil 1 - Grundlagen
Grundlagenseminar zum Betriebsverfassungsrecht für Betriebsräte und Personalverantwortliche.
Über die Veranstaltung
Sicheres rechtliches Grundwissen ist die Voraussetzung, um als Betriebsratsmitglied handlungsfähig zu sein und die Interessen der Belegschaft wirksam durchzusetzen. Wer die Spielräume des Betriebsverfassungsgesetzes nicht kennt, bleibt in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf der Strecke. Das Grundlagenseminar am 10. November 2026 in Essen schließt genau diese Wissenslücke und vermittelt den Teilnehmenden ein solides Fundament für ihre tägliche Arbeit. Der Haus der Technik e.V. hat dieses Angebot für Betriebsräte und Personalverantwortliche konzipiert, die sich einen systematischen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen verschaffen möchten. Behandelt werden die zentralen Vorschriften des Betriebsverfassungsrechts, darunter die Zuständigkeiten des Gremiums, die Regeln für die Durchführung von Betriebsversammlungen und die Voraussetzungen für Mitbestimmungsrechte bei personellen Maßnahmen. Ein konkretes Beispiel ist die Unterscheidung zwischen Informations-, Anhörungs- und echten Mitbestimmungsrechten: Nur wer diese Kategorien sauber trennt, kann in der Praxis korrekt reagieren. Auch die Frage, wann die Einigungsstelle einzuschalten ist, gehört zu den Grundlagen, die im Seminar erarbeitet werden. Essen in Nordrhein-Westfalen dient als Lernort. Der genaue Veranstaltungsort wird noch bekanntgegeben. Nach Abschluss verfügen die Teilnehmenden über das Rüstzeug, um ihre gesetzlichen Aufgaben sachgerecht wahrzunehmen.
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Essen
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Quelle: hdt.de
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