Betriebsräte und der Arbeitsschutz
Seminar für Betriebsräte zur rechtlichen Einbindung in den Arbeitsschutz und zur Zusammenarbeit mit Sicherheitsfachkräften.
Über die Veranstaltung
Was tun, wenn Sicherheitsmängel im Betrieb erkannt werden, aber unklar ist, welche rechtlichen Handlungsoptionen dem Betriebsrat zustehen? Genau an dieser Schnittstelle setzt das Seminar am 17. September 2026 in Essen an. Arbeitsschutz ist keine rein technische Angelegenheit der Unternehmensleitung; vielmehr haben Betriebsräte gesetzlich verankerte Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, die sie wirksam einsetzen können. Voraussetzung dafür ist ein fundiertes Verständnis der eigenen Befugnisse und der formalen Abläufe. Die Veranstaltung vermittelt den Teilnehmenden, wie sie sich rechtlich in den Arbeitsschutz einbinden und welche Aufgaben bei der Zusammenarbeit mit Sicherheitsfachkräften auf sie zukommen. Ein praktisches Beispiel ist die Beteiligung an der Gefährdungsbeurteilung: Hier können Betriebsräte darauf drängen, dass Arbeitsplätze systematisch überprüft und Verbesserungen umgesetzt werden. Auch die Begleitung von Betriebsbegehungen durch die Arbeitsschutzausschuss-Mitglieder gehört zu den Themen, die im Seminar behandelt werden. Essen als Veranstaltungsort in Nordrhein-Westfalen ist regional gut erreichbar. Der genaue Veranstaltungsort wird noch bekanntgegeben. Der Haus der Technik e.V. richtet sich mit diesem Angebot an Betriebsratsmitglieder, die ihre Rolle im Arbeitsschutz kompetent ausfüllen möchten. Sie erwerben Wissen, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und angemessene Maßnahmen durchzusetzen.
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Quelle: hdt.de
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