Befähigte Person zur Benutzung von PSAgA gemäß DGUV Regel 112-198
Sicherheitsfortbildung für den Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz. Pflichtnachweis für Arbeiten in der Höhe in Bau und Industrie.
Über die Veranstaltung
Für Fachkräfte, die in Bau und Industrie Arbeiten in der Höhe ausführen, ist der sichere Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz unverzichtbar. Die Fortbildung zur befähigten Person gemäß DGUV Regel 112-198 vermittelt am 14. Oktober 2026 in Essen das erforderliche Wissen, um diese Ausrüstung sachgerecht zu benutzen und gesetzliche Pflichtnachweise zu erfüllen. Teilnehmer befassen sich dabei mit praktischen Aspekten der Absturzsicherung, lernen relevante Sicherheitsstandards der DGUV anzuwenden und dokumentieren ihre Befähigung für den Einsatz entsprechender Schutzausrüstungen. Das Themenfeld Industrie, Produktion und Technik in Nordrhein-Westfalen stellt hohe Anforderungen an die Arbeitssicherheit, weshalb der Nachweis einer solchen Qualifikation für Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen relevant ist. Der Termin im Herbst 2026 bietet Gelegenheit, Vorschriften praxisnah zu erarbeiten und Unfallrisiken bei Höhenarbeiten systematisch zu minimieren. Haus der Technik e.V. tritt als Anbieter dieser Fortbildung auf. Der genaue Veranstaltungsort in Essen wird noch bekanntgegeben. Inhalte richten sich an Verantwortliche für Arbeitssicherheit sowie an Mitarbeiter, die PSAgA im Arbeitsalltag nutzen.
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Essen
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Quelle: hdt.de
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