Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil 1 - Grundlagen
Grundlagenseminar zum Arbeitsrecht für Betriebsratsmitglieder.
Über die Veranstaltung
Essen bildet am 03. November 2026 den Schauplatz für ein Grundlagenseminar, das Betriebsratsmitgliedern das arbeitsrechtliche Handwerkszeug vermittelt. Die rechtlichen Normen des Arbeitsrechts durchziehen nahezu jede Entscheidung, die ein Betriebsrat trifft. Ob es um Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen oder um die Gestaltung von Arbeitszeiten geht – ohne fundiertes Grundlagenwissen lassen sich die gesetzlichen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nicht seriös ausüben. Genau hier setzt die Weiterbildung an, die der Haus der Technik e.V. in Nordrhein-Westfalen anbietet. Das Seminar richtet sich an Mitglieder von Betriebsräten, die sich eine strukturierte Einführung in die wichtigsten arbeitsrechtlichen Themen verschaffen möchten. Dabei werden Grundlagen behandelt, die für die tägliche Gremienarbeit relevant sind. Ein Beispiel ist die rechtliche Beurteilung von Befristungen: Betriebsräte müssen wissen, wann ein Sachgrund erforderlich ist und welche Mitbestimmungspflichten bestehen. Auch die Prüfung von Kündigungsschutzvorschriften gehört zu den Inhalten, die anhand typischer Fallkonstellationen erarbeitet werden. Der genaue Veranstaltungsort wird noch bekanntgegeben. Die Teilnehmenden erwerben ein Grundverständnis, das sie befähigt, arbeitsrechtliche Fragen in der Praxis sicher einzuordnen und gegebenenfalls fachlichen Rat gezielt einzuholen. Die kompakte Wissensvermittlung unterstützt eine professionelle Wahrnehmung der Betriebsratsaufgaben.
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Quelle: hdt.de
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